Gesetze und Regelungen?
Vergessen Sie Ihre KundInnen nicht!
Eine ESG-Berichterstattung, die sich an der «Doppelten Wesentlichkeit» entlanghangelt, kommuniziert an den wichtigsten AdressatInnen vorbei: potenzielle KundInnen.
Diese wollen wissen, welchen Nutzen sie aus den Produkten ziehen. Das interessiert die Gesetzgeber aber nicht.
Die ESG-Kommunikation an der «Doppelten Wesentlichkeit» auszurichten, ist daher ein Fehler.
- Peer Reviews, Benchmarking, Stakeholder-Maps und Aktionspläne
- Überprüfen der Wesentlichkeitsanalyse
- Ausarbeiten von ESG-Zielen, basierend auf den Unternehmenszielen
- Entwurf passender KPIs aus den Zielen
- Beraten für eine schlanke ESG-Berichterstattung und Sicherstellen der Compliance
- Entwickeln eines Kommunikationsansatzes für die ESG-Aspekte
- Einbetten in die Kommunikationsstrategie der Unternehmens insgesamt
- Positionieren des Unternehmens entlang der ESG-Ziele
- Konzeption von ESG-Schulungsprogrammen
International tätige Schweizer Firmen haben in ihrer ESG-Berichterstattung verschiedensten Vorgaben zu folgen. Die Wahlfreiheiten, die die Schweizer Verordnung erlaubt, werden von den europäischen Richtlinien und Direktiven stark zurechtgestutzt.
Wettbewerbsvorteile sichern sich Schweizer Unternehmen aber nicht durch simples Kopieren der Best Practices des Auslands, sondern durch konsequentes Ausschöpfen der Wahlfreiheiten, die die europäischen Vorschriften noch ermöglichen.
Ein beispielhafter Peer-Group-Vergleich für die Zertifizierungsindustrie zeigt, dass nur wenige Unternehmen die Möglichkeiten ausschöpfen. Diese wenigen Unternehmen sind in der Lage, für den Vertrieb wichtige Aussagen in den ESG-Berichten zu platzieren.